Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0175

Rechtssatz

Hinter dem Begriff des Vorhabens nach Paragraph 2, Absatz 2, UVPG 2000 und seinem in der Rechtsprechung geprägten Verständnis steht das Ziel, die Umgehung der UVP durch Aufteilung eines Gesamtvorhabens auf einzelne Teile zu verhindern. Unsachliche Dispositionen auf Projektwerberseite sollen nicht eine Flucht aus der UVP ermöglichen.