Verwaltungsgerichtshof
28.04.2016
Ra 2015/07/0175
Hinter dem Begriff des Vorhabens nach Paragraph 2, Absatz 2, UVPG 2000 und seinem in der Rechtsprechung geprägten Verständnis steht das Ziel, die Umgehung der UVP durch Aufteilung eines Gesamtvorhabens auf einzelne Teile zu verhindern. Unsachliche Dispositionen auf Projektwerberseite sollen nicht eine Flucht aus der UVP ermöglichen.