Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0164

Rechtssatz

Allfällige gegen eine Schutzgebietsausweisung bzw. eine damit einhergehende Nutzungsbeschränkung sprechende Bestimmungen in einem Vertrag zwischen dem Eigentümer des Quellgrundstückes und dem Wasserversorgungsunternehmen haben weder auf die Verpflichtung der Behörde zur Ausweisung eines Schutzgebietes noch auf dessen inhaltliche Ausgestaltung Einfluss vergleiche E 21. Juni 2007, 2005/07/0086, 0116; zur Unabhängigkeit der Schutzgebietsfeststellung von der wasserrechtlichen Bewilligung E 23. Oktober 1984, 83/07/0143; E 12. Dezember 1996, 96/07/0036).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2015/07/0165