GRS wie 2008/07/0099 E 22. April 2010 VwSlg 17884 A/2010 RS 6
Stammrechtssatz
§ 34 Abs. 1 WRG 1959 sieht eine Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer zur Festlegung eines Schutzgebietes nicht vor.Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 sieht eine Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer zur Festlegung eines Schutzgebietes nicht vor.