Es besteht kein Anspruch des von einem Schutzgebiet Betroffenen auf Feststellung des Erlöschens des Wasserrechts (vgl. E 18. Dezember 2014, Ra 2014/07/0042).Es besteht kein Anspruch des von einem Schutzgebiet Betroffenen auf Feststellung des Erlöschens des Wasserrechts vergleiche E 18. Dezember 2014, Ra 2014/07/0042).