Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0146

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/07/0280 E 29. Juli 2015 RS 3

Stammrechtssatz

Das öffentliche Interesse an einer Schutzgebietsausweisung gemäß Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 ist bei einer möglichen alternativen Wasserversorgung im Wege eines Anschlusses an eine bestehende öffentliche Trinkwasserversorgung weder von vornherein zu verneinen, noch zu bejahen, sondern nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu prüfen vergleiche E 1. Februar 1983, 82/07/0203; E 22. Dezember 2011, 2009/07/0175).