Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0119

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/17/0212 E 20. März 2009 RS 1

Stammrechtssatz

Abstrakt gehaltene zukunftsgerichtete Feststellungsanträge, die einem Rechtsgutachten nahe kommen, sind unzulässig.