Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.07.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0094

Rechtssatz

Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt im Zusammenhang mit der Beweiswürdigung nur dann vor, wenn das VwG die Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hat vergleiche B 18. Februar 2015, Ra 2015/08/0008).