Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0089

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/07/0094 B 16. Juli 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt im Zusammenhang mit der Beweiswürdigung nur dann vor, wenn das VwG die Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hat vergleiche B 18. Februar 2015, Ra 2015/08/0008).