Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0080

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0174 E 8. April 1997 RS 8

Stammrechtssatz

Fischereirechte haben zwar im wasserrechtlichen

Bewilligungsverfahren unter den Voraussetzungen des Paragraph 15, WRG

Berücksichtigung zu finden, sie stehen jedoch der Bewilligung

grundsätzlich nicht entgegen. Der Fischereiberechtigte kann

somit nicht verlangen, daß eine nachgesuchte Wasserbenutzung

überhaupt nicht stattfindet und anstelle der projektierten eine

völlig andere Anlage errichtet werde (Hinweis E 22.6.1993,

93/07/0058).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070080.L05