Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2017

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0067

Rechtssatz

Die mangelnde Bestimmtheit des Spruches kann (allein) dadurch, dass die Bescheidanlage zu einem integrierenden Bestandteil des Spruches erklärt wird, dann nicht saniert werden, wenn einerseits eine sprachliche Verknüpfung des Inhalts der bezogenen Schriftstücke oder Pläne mit dem Bescheidspruch fehlt und andererseits mangels haltbarer mechanischer Verbindung mit dem Bescheid oder entsprechender Bestimmbarkeitskriterien eine eindeutige Zuordnung eines bestimmten Schriftstückes oder Planes nicht möglich ist vergleiche E 21. Dezember 1993, 93/04/0134).