Verwaltungsgerichtshof
28.04.2016
Ra 2015/07/0057
Im Zuge der Anpassung der Sicherstellung nach Paragraph 47, Absatz 9, DeponieV 2008 ist für in der Vorbereitungs- oder Ablagerungsphase befindliche Kompartimente zwingend auch gleich die Höhe der Sicherstellung für die Nachsorgekosten festzulegen. Die Festlegung auch dieser Kosten zählt zur Sache des Anpassungsverfahrens der Sicherstellungen vergleiche E 21. November 2012, 2012/07/0126).