Verwaltungsgerichtshof
31.03.2016
Ro 2015/07/0038
Es müssen besondere Gründe gegeben sein, um einen Verstoß gegen die - vor dem Hintergrund des Artikel 6, MRK auch dem Anschein nach - gebotene Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zur Entscheidung in bestimmten Rechtssachen in Zweifel ziehen zu können vergleiche B 26. Februar 2015, Ra 2015/07/0013).
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015070038.J09