Verwaltungsgerichtshof
31.03.2016
Ro 2015/07/0038
Aus der bloßen Abweisung der vom Revisionswerber gestellten Beweisanträge kann eine Befangenheit nicht abgeleitet werden vergleiche E 22. Oktober 2012, 2012/03/0035).
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015070038.J08