Verwaltungsgerichtshof
31.03.2016
Ro 2015/07/0038
GRS wie Ra 2015/07/0034 E 29. Juli 2015 RS 6
Allein aus dem Umstand, dass die Mitglieder des LVwG bereits Mitglieder des LAS, der nach Artikel 151, Absatz 51, Ziffer 8, B-VG in Verbindung mit Anlage A Punkt 3 aufgelöst und dessen Verfahren vom LVwG fortgeführt wurden, waren und an dessen Bescheiden mitgewirkt haben, ist eine Befangenheit nicht abzuleiten.
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015070038.J07