Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0034

Rechtssatz

Jeder Vorwurf einer Befangenheit hat konkrete Umstände aufzuzeigen, welche die Objektivität der Entscheidungsträger in Frage stellen oder zumindest den Anschein erwecken können, dass eine parteiliche Entscheidung möglich ist vergleiche B 26. Februar 2015, Ra 2015/07/0013).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070034.L09