Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0034

Rechtssatz

Hat eine Organwalterin einen Berufungsbescheid vor seiner Aufhebung durch den VwGH für eine Verwaltungsbehörde erlassen und fungierte sie im fortgesetzten Verfahren als Richterin eines VwG, ist sie nicht iSd Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG befangen vergleiche B 30. Juni 2015, Ro 2015/03/0021). Dies gilt auch für den Fall, dass das LVwG über eine Beschwerde gegen einen Bescheid der Agrarbezirksbehörde zu entscheiden hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070034.L07