Verwaltungsgerichtshof
29.07.2015
Ra 2015/07/0034
Hat eine Organwalterin einen Berufungsbescheid vor seiner Aufhebung durch den VwGH für eine Verwaltungsbehörde erlassen und fungierte sie im fortgesetzten Verfahren als Richterin eines VwG, ist sie nicht iSd Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG befangen vergleiche B 30. Juni 2015, Ro 2015/03/0021). Dies gilt auch für den Fall, dass das LVwG über eine Beschwerde gegen einen Bescheid der Agrarbezirksbehörde zu entscheiden hat.
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070034.L07