Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0034

Rechtssatz

Allein aus dem Umstand, dass die Mitglieder des LVwG bereits Mitglieder des LAS, der nach Artikel 151, Absatz 51, Ziffer 8, B-VG in Verbindung mit Anlage A Punkt 3 aufgelöst und dessen Verfahren vom LVwG fortgeführt wurden, waren und an dessen Bescheiden mitgewirkt haben, ist eine Befangenheit nicht abzuleiten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070034.L06