Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0012

Rechtssatz

Der Agrarbehörde fehlt die funktionelle Zuständigkeit zur Genehmigung eines Übereinkommens (gemäß Paragraph 46, Krnt WWSLG 2003), wenn dieses Übereinkommen nicht von allen Parteien (sämtlichen betroffenen Grundeigentümern) abgeschlossen wurde(vgl. E 27. Juni 1989, 89/07/0002).