Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2015

Geschäftszahl

Ro 2015/07/0007

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0161 E 28. März 1995 RS 2

Stammrechtssatz

Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages nach Paragraph 138, Absatz eins, WRG 1959 ist derjenige, der die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes übertreten hat, also derjenige, der eigenmächtig eine Neuerung vorgenommen hat.