Verwaltungsgerichtshof
30.06.2015
Ra 2015/06/0053
GRS wie 89/07/0088 E 2. Juni 1992 RS 3
Rechtsnachfolger treten in die vom Rechtsvorgänger geschaffene Stellung ein und müssen daher ua eine diesem gegenüber eingetretene Präklusion gegen sich gelten lassen (Hinweis E 13.7.1978, 1680/77).