Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/06/0053

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/07/0088 E 2. Juni 1992 RS 3

Stammrechtssatz

Rechtsnachfolger treten in die vom Rechtsvorgänger geschaffene Stellung ein und müssen daher ua eine diesem gegenüber eingetretene Präklusion gegen sich gelten lassen (Hinweis E 13.7.1978, 1680/77).