Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.06.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/06/0043

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Abweisung eines Bauansuchens - Der gegenständliche Fall betrifft einen Antrag der Revisionswerber auf die baurechtliche Bewilligung für die Verkleinerung eines Kinderspielplatzes. Voraussetzung für die Stattgebung eines Aufschiebungsbegehrens ist zunächst, dass die bekämpfte Entscheidung einem Vollzug zugänglich ist. Ein Ausspruch, mit dem ein Begehren abgewiesen wurde, ist aber grundsätzlich keinem Vollzug zugänglich vergleiche die bei Mayer/Muzak, B-VG, 5. Auflage, S. 905, zitierte hg. Rechtsprechung). Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung würde auch keine Bewilligung der Verkleinerung des Spielplatzes darstellen, sondern allenfalls die weitere Anhängigkeit des diesbezüglichen Verfahrens vor dem Landesverwaltungsgericht bewirken.