Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/06/0033

Rechtssatz

Will sich die Behörde nicht dem Vorwurf einer willkürlichen Handhabung von Ermessen aussetzen, müsste sie auch in anderen, gleichgelagerten Fällen das Ermessen gleichartig ausüben (Hinweis E vom 17. März 2006, 2005/05/0165, und vom 29. Jänner 2008, 2005/05/0276).