Verwaltungsgerichtshof
27.09.2018
Ro 2015/06/0008
Besprechung in:
ecolex 11 aus 2019,, S 991-994;
Aus den Rn. 61ff (insbesondere aus Rn. 68) des Urteils des EuGH in der Rechtssache C-664/15, Protect, ergibt sich, dass gemäß Artikel 9, Absatz 2, Aarhus-Konvention in den unter Artikel 6, Absatz eins, Litera a, oder Litera b, leg. cit. fallenden Verfahren Umweltorganisationen nicht nur das Recht zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen die Verwaltungsentscheidungen (der Zugang zu Gericht) gewährleistet sein muss, sondern dass ihnen auch ein Recht auf Beteiligung - als Partei des Verfahrens - an einem solchen Verfahren einzuräumen ist vergleiche dazu auch VwGH 28.3.2018, Ra 2015/07/0055).
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2015060008.J07