Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2017

Geschäftszahl

Ra 2015/05/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/05/0014 E 4. November 2016 RS 2

Stammrechtssatz

Ist eine Verhandlung nach Artikel 6, MRK geboten, dann ist eine Prüfung der Relevanz des Verfahrensmangels der Unterlassung einer solchen Verhandlung nicht durchzuführen (Hinweis E vom 14. April 2016, Ra 2015/06/0089).