Verwaltungsgerichtshof
29.03.2017
Ra 2015/05/0059
GRS wie Ra 2015/05/0051 E 29. März 2017 RS 7
Bei sachverhaltsbezogenem Vorbringen der beschwerdeführenden Parteien ist vom VwG eine mündliche Verhandlung durchzuführen, dies sogar dann, wenn kein Antrag auf eine solche gestellt worden ist vergleiche zum Ganzen etwa das E vom 24. Jänner 2017, Ra 2015/05/0035, mwN).