Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2017

Geschäftszahl

Ra 2015/05/0035

Rechtssatz

Bei der Frage, ob mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, kommt das alleinige Abstellen auf Schwellenwerte grundsätzlich nicht in Frage (Hinweis E vom 17. Dezember 2015, 2012/05/0153, mwN).