Verwaltungsgerichtshof
24.01.2017
Ra 2015/05/0035
Bei der Frage, ob mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, kommt das alleinige Abstellen auf Schwellenwerte grundsätzlich nicht in Frage (Hinweis E vom 17. Dezember 2015, 2012/05/0153, mwN).