Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2017

Geschäftszahl

Ro 2015/05/0022

Rechtssatz

Keinesfalls können Ländergrenzen bewirken, dass die Einheit eines Vorhabens in UVP-rechtlicher Hinsicht nicht mehr gegeben wäre, zumal nicht einmal Staatsgrenzen diese in Frage stellen können, wobei es keine Rolle spielt, wenn der in einem Mitgliedsstaat gelegene Teil des Projektes seinerseits die Kriterien für die Notwendigkeit der Durchführung einer UVP nicht erfüllt (EuGH 10. Dezember 2009, Rs C-205/08, Umweltanwalt von Kärnten gegen Kärntner Landesregierung).