Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2017

Geschäftszahl

Ro 2015/05/0022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/05/0073 E 29. September 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Nach Paragraph 2, Absatz 2, UVPG 2000 beschränkt sich das zu prüfende Vorhaben nicht auf die jeweilige "technische Anlage", sondern umfasst auch alle mit dieser in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang stehenden Maßnahmen (Hinweis E vom 20. November 2014, 2011/07/0244, 0248 bis 0251, mwN).