Verwaltungsgerichtshof
26.04.2016
Ra 2015/03/0079
GRS wie Ra 2015/01/0241 B 15. Dezember 2015 RS 3
Bei Wegweisung und Betretungsverbot handelt es sich um eine administrativ-rechtliche Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Ordnung und nicht um eine strafrechtliche Anklage im Sinne des Artikel 6, MRK vergleiche idS zum Waffenverbot das hg. Erkenntnis vom 26. Juni 2014, Ro 2014/03/0063, mwN).