Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0079

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/01/0241 B 15. Dezember 2015 RS 3

Stammrechtssatz

Bei Wegweisung und Betretungsverbot handelt es sich um eine administrativ-rechtliche Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Ordnung und nicht um eine strafrechtliche Anklage im Sinne des Artikel 6, MRK vergleiche idS zum Waffenverbot das hg. Erkenntnis vom 26. Juni 2014, Ro 2014/03/0063, mwN).