Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.2017

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0076

Rechtssatz

Für die vorläufige Beschlagnahme nach Paragraph 39, Absatz 2, VStG ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" erforderlich vergleiche dazu auch VwGH vom 14. November 2001, 2001/03/0218).