Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.09.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0060

Rechtssatz

Gegenstand eines Bescheidbeschwerdeverfahrens iSd Artikel 130, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG bzw Paragraph 7, VwGVG 2014 kann nur ein Bescheid sein; bestehen Zweifel, ob es sich bei einer Erledigung um einen Bescheid handelt, ist die Bescheidqualität der Erledigung zu klären.