Verwaltungsgerichtshof
01.09.2015
Ra 2015/03/0060
Gegenstand eines Bescheidbeschwerdeverfahrens iSd Artikel 130, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG bzw Paragraph 7, VwGVG 2014 kann nur ein Bescheid sein; bestehen Zweifel, ob es sich bei einer Erledigung um einen Bescheid handelt, ist die Bescheidqualität der Erledigung zu klären.