Verwaltungsgerichtshof
17.11.2015
Ra 2015/03/0058
Der Hinweis des BVwG auf den Leitfaden der Europäischen Kommission zur "Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten mit erheblichen Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete - Methodik-Leitlinien zur Erfüllung der Vorgaben des Artikels 6 Absätze 3 und 4 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG" aus dem November 2001 (im Folgenden: Leitfaden) vermag die Begründung des angefochtenen Erkenntnisses nicht zu stützen. Diesem Leitfaden kann nämlich - anders als das BVwG meint - gerade nicht entnommen werden, dass eine kumulative Wirkungsbetrachtung lediglich bei der Prüfung, ob überhaupt eine NVP durchzuführen ist, empfohlen werde.
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030058.L35