Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.07.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0058

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Genehmigungen nach dem UVP-G 2000 - Hinsichtlich der von der Antragstellerin pauschal angesprochenen "gerodeten Wälder" ist schon wegen der fehlenden konkreten Angaben über die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes kein unverhältnismäßiger Nachteil zu erkennen, zumal es nicht auf der Hand liegt, dass nach einer Rodung eine Wiederaufforstung unmöglich wäre vergleiche den hg Beschluss vom 21. März 2013, AW 2013/05/0011).