Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0051

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/09/0153 B 24. März 2004 RS 1

Stammrechtssatz

Handelt es sich nach dem Inhalt einer Erledigung um Hinweise, Mitteilungen oder Belehrungen, die keinen autoritativen Abspruch enthalten, so kann sie mangels eines rechtserzeugenden oder rechtsfeststellenden Inhalts nicht als ein verwaltungsrechtlicher Bescheid angesehen werden.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2015/03/0052 E 30. Oktober 2015