Verwaltungsgerichtshof
30.10.2015
Ra 2015/03/0051
GRS wie 2003/09/0153 B 24. März 2004 RS 1
Handelt es sich nach dem Inhalt einer Erledigung um Hinweise, Mitteilungen oder Belehrungen, die keinen autoritativen Abspruch enthalten, so kann sie mangels eines rechtserzeugenden oder rechtsfeststellenden Inhalts nicht als ein verwaltungsrechtlicher Bescheid angesehen werden.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2015/03/0052 E 30. Oktober 2015