Verwaltungsgerichtshof
06.04.2016
Ro 2015/03/0026
Das BVwG hielt fest, dass die Bereitstellung von persönlichen Hintergrundinformationen im Hinblick auf die "Ski Stars" "nicht von einer Überblicksberichterstattung sowie dem diesbezüglichen Vorliegen von Tagesaktualität der angeführten Inhalte" zeuge. Diese Beurteilung, wonach es sich bei den in den Feststellungen dargelegten Informationen zu den einzelnen Rennläuferinnen und Rennläufern, die im verfahrensgegenständlichen Online-Angebot bereitgestellt wurden, nicht um tagesaktuelle Berichterstattung im Sinne des Paragraph 4 e, Absatz eins, Ziffer 2, ORF-G 2001 gehandelt hat, ist schon im Hinblick darauf, dass diese Informationen - abgegrenzt von einer ausdrücklich als "Aktuell" bezeichneten Rubrik - "während des Skiweltcups 2013/2014" abgerufen werden konnten (und damit ohne Zusammenhang mit konkreten Wettkämpfen oder sonst aktuellen Ereignissen) nicht als rechtswidrig zu erkennen. Auf die Frage, ob daneben (hier offensichtlich in der Rubrik "Aktuell") auch tagesaktuelle Überblicksberichterstattung angeboten wurde oder diese sogar "im Vordergrund" gestanden habe, kommt es für die Feststellung einer Verletzung durch die insoweit über die tagesaktuelle Überblicksberichterstattung hinausgehende Berichterstattung nicht an.