Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.04.2016

Geschäftszahl

Ro 2015/03/0026

Rechtssatz

Im Angebotskonzept zu "http://sport.ORF.at" werden als Beispiele für "sportliche Großereignisse" Weltmeisterschaften wichtiger Sportarten und Olympische Spiele genannt. Diesen Ereignissen ist jedenfalls gemeinsam, dass sie nicht jährlich stattfinden und auf einen zeitlichen Rahmen von wenigen Wochen begrenzt sind. "Sportliche Großereignisse" nach dem Verständnis des Angebotskonzepts sollen Ereignisse sein, die mit den vom ORF im Angebotskonzept genannten vergleichbar sind. Der Alpine Skiweltcup ist schon deshalb kein solches Ereignis, weil er jährlich über mehrere Monate - eine ganze Saison hindurch - andauert. Wenn der ORF vorbringt, der Skiweltcup sei für die österreichischen sportinteressierten Medienkonsumenten eines der wesentlichsten sportlichen Ereignisse, vermag dies vor dem Hintergrund, dass es auf jenes Begriffsverständnis ankommt, wie es im Angebotskonzept zum Ausdruck gebracht wurde, an diesem Ergebnis ebenso wenig zu ändern, wie der Hinweis auf ein allgemeines Verständnis oder sportwissenschaftliche Anknüpfungspunkte. Entgegen der Ansicht des ORF fand das Online-Angebot der "Skiweltcup"-App daher keine Deckung im Angebotskonzept für das Angebot "http://sport.ORF.at".