Verwaltungsgerichtshof
06.04.2016
Ro 2015/03/0026
Der ORF darf Online-Angebote erst nach Erstellung eines Angebotskonzepts gemäß Paragraph 5 a, ORF-G 2001 bereitstellen vergleiche Paragraph 4 e, Absatz 5, erster Satz und Paragraph 4 f, Absatz eins, dritter Satz ORF-G 2001). Überdies waren in den Übergangsfällen im Sinne des Paragraph 50, Absatz 2 und Absatz 3, Ziffer 2, ORF-G 2001 Angebotskonzepte zu erstellen. Ein solches Angebotskonzept ist unzulässig und damit gemäß Paragraph 5 a, Absatz 2, dritter Satz ORF-G 2001 zu untersagen, wenn es den durch die Paragraphen 4 e und 4 f ORF-G 2001 festgelegten Rahmen überschreitet.