Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0022

Rechtssatz

Es ist davon auszugehen, dass die durch den zu beurteilenden Beschluss ausgesprochene Zulassung der im Auswahlverfahren nach dem FlughafenBodenabfertigungsG 1998 vor der belangten Behörde unterlegenen Mitbewerber als Parteien des über die Beschwerde der Revisionswerberin eingeleiteten Beschwerdeverfahrens nicht als bloß verfahrensleitender Beschluss zu qualifizieren ist, wird doch damit die Rechtsstellung dieser Unternehmen maßgeblich bestimmt, indem sie als Partei - samt den daraus abgeleiteten Parteirechten -

dem Beschwerdeverfahren zugezogen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030022.L04