Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0017

Rechtssatz

Ein Notariatsakt ist vor allem dazu bestimmt, rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen von Parteien eine besondere urkundliche Beweiskraft zu verleihen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030017.L08