Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0017

Rechtssatz

Ein Streitfall im Sinne des Paragraph eins, Absatz 3, OÖ FischereiG 1983 liegt, wie sich aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ergibt, auch vor, wenn es um die Übertragung des Eigentums an einem Fischereirecht geht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030017.L03