Verwaltungsgerichtshof
16.12.2015
Ra 2015/03/0017
Ein Streitfall im Sinne des Paragraph eins, Absatz 3, OÖ FischereiG 1983 liegt, wie sich aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ergibt, auch vor, wenn es um die Übertragung des Eigentums an einem Fischereirecht geht.
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030017.L03