Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0017

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Eintragung in das Fischereibuch - Mit der Eintragung im Fischereibuch als ein lediglich interner Amtsbehelf zur Evidenthaltung der Fischereireviere und Fischereirechte können Rechte weder begründet noch festgestellt oder geändert werden vergleiche OGH vom 29. September 1998, 1 Ob 330/97d, mwH). Da Eintragungen in das Fischereibuch lediglich deklarativen Charakter haben und ein Eingriff in Rechtspositionen der Revisionswerber dadurch nicht bewirkt wird, kann der Umstand einer nicht erfolgten Eintragung im Fischereibuch für sich alleine genommen keinen unverhältnismäßigen die revisionswerbenden Parteien treffenden Nachteil im Sinne des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG darstellen.