Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/03/0012 B 24. September 2014 RS 1

Stammrechtssatz

In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs wurde bereits festgehalten, dass die Frage, ob sich die - gemäß dem GütbefG 1995 bei einer Fahrt mitzuführenden - Dokumente tatsächlich im Fahrzeug befunden haben (und bloß nicht aufgefunden werden konnten) eine Frage der Beweiswürdigung darstellt (Hinweis E vom 29. Februar 2012, 2009/03/0116). Von einem Fehlen einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann insofern nicht gesprochen werden.