Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/20/0149 E 24. Februar 2000 RS 5

Stammrechtssatz

Die konkrete Befürchtung, eine Person könnte Kriegsmaterial ohne jegliche Kontrolle etwa an Unbekannte weitergeben, die dieses gegebenenfalls ihrem bestimmungsgemäßen Einsatz - allenfalls in einem Krisengebiet im Ausland - zuführen, ist der Befürchtung einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen gleichzusetzen.