Verwaltungsgerichtshof
29.01.2015
Ra 2015/03/0002
Im Zusammenhang mit der Frage, inwieweit der unbefugte Besitz von Krieggmaterialien ein Waffenverbot rechtfertigen kann, ist auch zu berücksichtigen, dass Kriegsmaterial ausschließlich dem Kampfeinsatz dient und sich durch eine besondere Gefährlichkeit auszeichnet (Hinweis E vom 24. Februar 2000, 99/20/0149).