Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/02/0159

Rechtssatz

Liegt ein Beschluss gemäß Paragraph 20, Absatz 2, BWG 1993 vor, ist er unabhängig von einem allenfalls davor gefassten Beschluss anzuzeigen. Paragraph 20, Absatz 2, BWG 1993 lässt in dieser Hinsicht keinen Spielraum offen.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2015/02/0161 B 11. September 2015

Ra 2015/02/0160 B 11. September 2015

Ra 2015/02/0158 B 11. September 2015