Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/02/0130

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0419/72 E 15. Juni 1972 VwSlg 8251 A/1972 RS 1

Stammrechtssatz

Eine gesetzliche Verpflichtung, das Vorschriftszeichen "Parkverbot" auf der rechten Straßenseite zusätzlich auch so anzubringen, daß es ein von links zufahrender Fahrzeuglenker erkennen könne, besteht nicht (Hinweis E 4.7.1963, 2042/62).