Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.02.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/02/0016

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung erfolgt die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision durch den VwGH ausschließlich anhand des Vorbringens in der Zulassungsbegründung vergleiche B 25. April 2014, Ro 2014/10/0029).