Verwaltungsgerichtshof
19.01.2016
Ra 2015/01/0260
Das Dublin-System zielt gerade darauf ab, "die Behandlung der Asylanträge zu rationalisieren und zu verhindern, dass das System dadurch stockt, dass die staatlichen Behörden mehrere Anträge desselben Antragstellers bearbeiten müssen, und (...) die Rechtssicherheit hinsichtlich der Bestimmung des für die Behandlung des Asylantrags zuständigen Staates zu erhöhen und damit dem "forum shopping" zuvorzukommen, wobei all dies hauptsächlich bezweckt, die Bearbeitung der Anträge im Interesse sowohl der Asylbewerber als auch der teilnehmenden Staaten zu beschleunigen" vergleiche das Urteil des EuGH vom 10. Dezember 2013, C- 394/12, Abdullahi, Rz 53).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2015/01/0262
Ra 2015/01/0261