Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/01/0256

Rechtssatz

Eine Pflicht der Behörde dahingehend, einen ("Folge"-) Antrag auf internationalen Schutz in einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß Paragraph 69, Absatz eins, Ziffer 2, AVG umzudeuten, kann der hg. Rechtsprechung nicht entnommen werden.