Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/01/0255

Rechtssatz

Das (für die Beurteilung der Revisionszulässigkeit alleine maßgebliche) Zulässigkeitsvorbringen, das sich in weiten Teilen auf nähere Ausführungen zur behaupteten Rechtswidrigkeit der bekämpften Entscheidung beschränkt, ist darauf hin zu prüfen, ob eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Artikel 133, Absatz 4, B-VG konkret behauptet wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015010255.L01